Formulare und Informationen unterstützen Eltern bei der Erledigung von schulinternen Abläufen der Staatlichen Realschule Bad Tölz:
Sollten noch Fragen bestehen, so wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Die folgenden Formulare sind im EduPage-Zugang der Eltern und Schüler / Schülerinnen jeweils auf der Pinnwand der Klasse eingestellt.
Wichtige Hinweise im Krankheitsfall und zum Antrag auf Unterrichtsbefreiung:
Teilen Sie uns bitte vor Unterrichtsbeginn bis 7.50 Uhr mit, wenn Ihr Kind verhindert ist, die Schule zu besuchen. Hierfür verwenden Sie bitte das schuleigene Verwaltungsportal mit App. Sollten Sie Ihr Kind per App krank melden, so sind nur vier Klicks und nachträglich keine schriftliche Entschuldigung nötig. Das Sekretariat steht Ihnen grundsätzlich ab 7.15 Uhr telefonisch zur Verfügung oder faxen Sie eine unterschriebene Krankheitsanzeige. Bei telefonischer Verständigung ist dem Klassleiter innerhalb von 2 Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen und an Tagen von angekündigten Leistungsnachweisen verlangt die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (weitere Informationen siehe § 20 BaySchO).
Soll ein Schüler/eine Schülerin vom Unterricht freigestellt werden, ist unter genauer Angabe des Grundes eine Beurlaubung durch die Schulleitung notwendig.
- Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden (§ 20 Abs. 3 BaySchO).
- Eine Beurlaubung kann nur gewährt werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler einen schriftlichen Antrag an die Schule richten.
- Der Antrag ist so rechtzeitig spätestens drei Tag vorher per schuleigenem Verwaltungsportal einzureichen, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über die Beurlaubung berücksichtigt werden kann. Bitte richten Sie hierzu Ihren Antrag auf Unterrichtsbefreiung als Nachricht direkt über das Verwaltungsportal im Bereich Anträge senden an Frau Christin Hosfeld, RSKin (auszuwählen bei Lehrer). Termin mit Uhrzeit und Grund sind Grundvoraussetzung für eine Bearbeitung des Antrages (Nachweis wie u.a. Arztbestätigungen können als Datei angefügt werden.).
- Versäumnisse, die durch die Beurlaubung entstehen, gehen zu Lasten des Schülers.
- Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen werden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt.
- Die Beurlaubung von Schülern kann aufgrund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel und unaufschiebbare Behördengänge.
- Beurlaubung in den letzten Schultagen vor den Ferien: Immer wieder werden uns Befreiungsanträge wegen vorgezogener bereits gebuchter (Flug-) Reisen vorgelegt. Bitte haben Sie im Sinne der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler Verständnis dafür, dass wir uns an die Vorgaben des Staatsministeriums für Kultus und Wissenschaft halten müssen und darartige Anträge gemäß KMS vom 05.09.2005 nicht genehmigen können.