Informationen zum Vorgehen bei Anfangsverdacht auf LRSt

Sie haben als Eltern den Eindruck, dass Ihr Kind in besonders auffälligem Maße Probleme im Lesen und/oder Rechtschreiben hat. In der Vergangenheit wurde es noch nicht getestet. Mit der Deutsch-Lehrkraft haben Sie sich bereits ausgetauscht. Nun benötigen Sie spezielle Infos. Für ein erstes beratendes Gespräch stehen Ihnen unsere Lese-Rechtschreib-Lotsinnen oder unsere Schulpsychologin zur Verfügung.

-> Kontakt Lese-Rechtschreib-Lotsinnen
-> Kontakt Schulpsychologin


Sollte nach erfolgter Rücksprache eine diagnostische Untersuchung erforderlich sein, so steht Ihnen als Eltern offen, ob Sie diese von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder von der Schulpsychologin durchführen lassen wollen. Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie über das Sekretariat den Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz stellen.

-> Download Antrag Nachteilsausgleich Notenschutz bei LRSt

 Die Schulpsychologin muss in jedem Fall eine Stellungnahme über die schulintern oder extern erhobenen diagnostischen Ergebnisse erstellen. Die konkreten Maßnahmen richten sich dabei nach Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung.

Die Stellungnahme wiederum ist Grundlage für den Bescheid über die Gewährung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bei einer LRSt. Den Bescheid erteilt ausschließlich die Schulleitung.